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Voraussetzungen für die Aufnahme

Um ein Betreutes Konto der SCHULDNERHILFE OÖ nutzen zu können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:

  • Die Person hat Schwierigkeiten, Zahlungsprioritäten zu setzen UND
  • Die Person wird von einer informationsbevollmächtigten Person (Einrichtung, Familienangehörige, etc.) betreut UND
  • Die Person gibt der SCHULDNERHILFE OÖ FREIWILLIG die Verfügungsberechtigung am Eingangskonto.

Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, kann ein Betreutes Konto eingerichtet werden.