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Welche Verträge darf ich schon abschließen und welche nicht?

Jeden Tag nimmst du Geld in die Hand. Du kaufst dir Dinge wie Jause, Kleidung, ein neues Handy oder bezahlst deine Kinokarten damit. Dabei schließt du jedes Mal einen Kaufvertrag ab. Dieser muss keineswegs schriftlich abgeschlossen werden. Üblich sind auch Verträge, die mündlich, elektronisch übers Internet oder stillschweigend zustande kommen.

Welche Verträge du abschließen darfst, hängt von deinem Alter ab:

  • Bis zum 14. Geburtstag darfst du kleine, altersübliche Geschäfte machen und außerdem Geschenke annehmen, die mit keinen weiteren Kosten für dich verbunden sind.
  • Zwischen 14 und 18 darfst du selbstständig Verträge in eingeschränktem Maße abschließen. Über geschenktes oder selbstverdientes Geld sowie Taschengeld kannst du frei verfügen. Aber nur so lange dein Lebensunterhalt dadurch nicht gefährdet wird.
  • Mit 18 Jahren bist du volljährig und damit voll geschäftsfähig und verantwortlich für dein Handeln.
  • Bevor du einen Vertrag unterschreibst, lies die Bedingungen immer genau durch (auch das Kleingedruckte!) und informiere dich über deine Rechte und Pflichten als Konsument oder Konsumentin (z.B. im Internet auf www.arbeiterkammer.com).

Verträge müssen grundsätzlich von beiden Seiten eingehalten werden. Eine Auflösung kann immer nur im Entgegenkommen (Kulanz) des Vertragspartners oder der Vertragspartnerin erfolgen. Ausnahmen gibt es bei besonders aggressiven Geschäftspraktiken. Hier bestehen besondere Rücktrittsrechte.

 

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