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Was macht ein Auto im laufenden Betrieb eigentlich so teuer?

Die Ausgaben für den Kauf des Autos sind üblicherweise schon ein großer Brocken. Trotzdem: Ein erheblicher Teil der Kosten kommt erst nach der Inbetriebnahme auf dich zu.

Einmalige Kosten:

  • Kaufpreis des Autos
  • Zulassung (Infos: www.oesterreich.gv.at)
  • Ein- und Umbauten am Auto
  • Winterausrüstung
  • Erste Hilfe Set, Warndreieck, Warnwesten, Feuerlöscher, ...

Laufende Kosten (kilometerunabhängig):

  • Versicherungen
  • Autobahnvignette
  • Service, Pickerl
  • Autopflege, Autowäsche
  • evtl. Garagenmiete, Parkgebühren, Strafen, ...

Laufende Kosten (kilometerabhängig):

  • Wertverlust des Autos (kann man auch als Ansparrate fürs nächste Auto betrachten)
  • Treibstoff
  • Verschleißreparaturen
  • Reifen
  • Öl und andere Flüssigkeiten

 

Pannen und Reparaturen

Gerade wenn du ein Auto älteren Baujahres besitzt, kann es sinnvoll sein, Mitglied bei einem der Automobilclubs (www.arboe.at; www.oeamtc.at; www.vcoe.at) zu sein. Diese bieten kostengünstig Pannenhilfe und andere Leistungen an.

Autoreparatur-Tipps:

  • Reparaturen und Arbeiten vom Werkstätten- personal erklären lassen
  • Eintragungen ins Serviceheft veranlassen
  • Reparaturrechnung genau überprüfen und für etwaige Reklamationen aufbewahren.
  • Autounfall

Führe im Auto immer einen Unfallbericht mit, um einen Schadensfall dokumentieren zu können (kostenlos bei deiner Versicherung erhältlich).

Nur Blechschaden
Einen Schaden an Verkehrseinrichtungen (z.B. Verkehrsschilder) musst du der Polizei melden. Wird die Polizei zu einem Unfall geholt, bei dem die Unfallbeteiligten nicht verletzt wurden, ist eine sogenannte Blaulichtsteuer in Höhe von 36 Euro von dem, der die Polizei gerufen hat, zu bezahlen.

Personenschaden
Als Unfalllenker musst du auch bei nur geringen Verletzungen (z.B. Schürfwunden, Kopfschmerzen) von Beteiligten immer sofort die Polizei verständigen. Auch dann, wenn Verletzte sagen, dass es nicht nötig sei. Unterlässt du dies, kann es zu einer Anzeige wegen Fahrerflucht kommen!

Strafrecht
Unfälle können auch strafrechtliche Tatbestände darstellen (z.B. fahrlässige Körperverletzung). Es kommt dabei zu einem Strafverfahren. Wirst du schuldig gesprochen,können Geldstrafen oder auch Freiheitsstrafen verhängt werden. Auch Schmerzensgeldforderungen sind möglich.

 

Strafen beim Autofahren

Verwaltungsstrafen
Verwaltungsstrafen können in Form von Anonymverfügungen (per Post an den Zulassungsbesitzer) oder Organstrafverfügungen (direkt an den Fahrzeuglenker) verhängt werden. Werden diese Strafen nicht bezahlt, kommt es zu einem Verwaltungsstrafverfahren bzw. zur Anzeige.

Wird eine Geldstrafe nicht beglichen, so hat dies in letzter Konsequenz eine Ersatzfreiheitsstrafe zur Folge.

Alkohol/Drogen am Steuer
Grundsätzlich gilt man ab 0,5 ‰ im Blut als betrunken (Probeführerschein ab 0,1 ‰). Wird jemand betrunken oder unter Drogeneinfluss am Steuer erwischt, so sind hohe Verwaltungsstrafen zu zahlen. Eintragungen im Vormerksystem, kostenpflichtige Nachschulungen oder Führerscheinentzug können weitere Folgen sein.

Beachte: Verursachst du unter Alkoholeinfluss einen Unfall, so kann die Haftpflichtversicherung bis zu € 22.000,-- von dir zurückverlangen.

 

Zu den weiteren Fragen und Antworten:

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