Voraussetzungen für die Aufnahme
Um ein Betreutes Konto der SCHULDNERHILFE OÖ nutzen zu können, müssen drei Bedingungen erfüllt sein:
- Die Person hat Schwierigkeiten, Zahlungsprioritäten zu setzen UND
- Die Person wird von einer informationsbevollmächtigten Person (Einrichtung, Familienangehörige, etc.) betreut UND
- Die Person gibt der SCHULDNERHILFE OÖ FREIWILLIG die Verfügungsberechtigung am Eingangskonto.
Nur wenn alle drei Bedingungen erfüllt sind, kann ein Betreutes Konto eingerichtet werden.