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Verjährte Zinsen

Frau XY. hat eine Mahnung eines Inkassobüros erhalten.
In diesem Schreiben werden zur Hauptforderung von € 30.698,85 noch zusätzlich 17 % Zinsen, nämlich € 88.067,30, verlangt.

Ohne gerichtliche Einmahnung können Zinsen aber nur bis zur Höhe der Hauptschuld verlangt werden. Die Zinsen sind also in diesem Fall mit € 30.698,85 begrenzt. Über Einschreiten der SCHULDNERHILFE OÖ hat das Inkassobüro die Zinsen reduziert und die Schulden sind von ursprünglich € 123.337,64 (Hauptforderung, Zinsen und Kosten) auf € 51.209,20 reduziert worden.

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