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Schulden aus Bürgschaft

Frau P. hat für ihren Ex-Lebensgefährten Schulden gemacht, indem sie für ihn gebürgt hat und Bestellungen für ihn getätigt hat. Da Frau P. eine Ausbildung macht, bleibt ihr nach Abzug der Fixkosten nicht mehr viel übrig und so wendete sie sich an die SCHULDNERHILFE OÖ.

Mit Unterstützung ihrer Schuldnerberaterin können die genauen Schuldenstände erhoben werden. Die offenen Forderungen betragen rund € 7.000 bei zwei GläubigerInnen. Aufgrund ihres geringen Einkommens ist Frau P. damit überschuldet.

Mit Unterstützung der Familie kann sie ihren GläubigerInnen 20% der offenen Summe binnen einem Monat anbieten, auf die restlichen Schulden sollen diese dann verzichten (sogenannte Abschlagszahlung). Nach wiederholtem Schriftverkehr der SCHULDNERHILFE OÖ und einer geringfügigen Verbesserung des Angebots, gelingt eine Zustimmung der beiden GläubigerInnen. Frau P. ist erleichtert, dass ihre Verbindlichkeiten nun geregelt sind und keine Mahnungen mehr kommen.

Machen Sie den ersten Schritt! Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei uns:
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