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Rückforderung durch den ehemaligen Dienstgeber

Herr P. hat die Arbeit verloren, das Dienstverhältnis wurde einvernehmlich aufgelöst. Bei der Endabrechnung zeigte sich, dass Herrn P. in den letzten Monaten ein Lohn von € 800 zu viel ausbezahlt wurde. Er wurde zur sofortigen Rückzahlung gedrängt.

Eine rasche Begleichung der offenen Forderung war Herrn P. aber nicht möglich, da er als Arbeitssuchender ohnehin über ein geringeres Einkommen verfügte, zudem hatte er zwei Kinder, für die er sorgen musste.
Mit Intervention der SCHULDNERHILFE OÖ konnte eine Kontaktrate von monatlich € 10 vereinbart werden, dies vorläufig befristet für 3 Monate. Dem ehemaligen Arbeitgeber gab dies Sicherheit, dass Herr P die Rückzahlung ernst nimmt. Herrn P. verschaffte es Zeit, eine neue Arbeitsstelle zu finden und die Forderung dann in größeren Raten rückzahlen zu können.

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