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GIS-Forderung bei niedrigem Lehrlingsentgelt

Herr N. hat sich mit einer Forderung der GIS (Gebühren Info Service GmbH) per E-Mail an die SCHULDNERHILFE OÖ gewandt. Er hat weder ein Fernseh- noch ein Radiogerät, hatte aber aufgrund mangelnder Deutsch-Kenntnisse eine GIS-Anmeldung unterschrieben.

Herr N. hat als Lehrling ein geringes Einkommen, sodass ihm abzüglich Fixkosten nur € 240 zum Leben bleiben. Die SCHULDNERHILFE OÖ hat ein Schreiben mit Darstellung der Sachlage und der Bitte um Ausbuchung der Forderung an die GIS übermittelt. Nach mehrmaliger Urgenz (Nachfrage) seitens der Beraterin der SCHULDNERHILFE OÖ mit der Rechtsabteilung der GIS wurde schließlich vom Inkassobüro mitgeteilt, dass die Betreibung eingestellt wird.

Herr N. hat daher keine Schulden mehr bei der GIS.

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