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Forderungseinschränkung um € 174.000

Frau Y. beantragte mit Unterstützung der SCHULDNERHILFE OÖ ein Schuldenregulierungsverfahren (Privatkonkurs). Eine Bank meldete eine Forderung in der Höhe von € 199.000 an, wobei es sich um sehr alte Schulden aus dem Jahr 1994 handelte.

Nach genauer Prüfung dieser Forderungsanmeldung bemerkte die zuständige Schuldnerberaterin, dass ein Großteil der Forderung aufgrund von Verjährung nicht zulässig war. Sie intervenierte bei der Bank. Diese schränkte die ursprüngliche Forderung um € 174.000 ein. Beim Konkurs zugelassen und anerkannt wurde nur mehr ein Betrag von € 25.000.

Ohne die genaue Überprüfung durch die bevorrechtete Schuldnerberatungsstelle SCHULDNERHILFE OÖ wäre Frau Y. auf horrenden Schulden sitzen geblieben.

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