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Forderung vom Krankenhaus mangels Versicherung

Frau D. hat wegen einer offenen Krankenhausrechnung einen Termin in der SCHULDNERHILFE OÖ vereinbart. Sie war zum Zeitpunkt der Geburt ihrer Tochter nicht krankenversichert, da ihr Mann, bei dem sie zuvor mitversichert war, kurz vor der Geburt arbeitslos wurde und noch nicht beim AMS gemeldet war. Das Krankenhaus verlangte über € 9.000 von Frau D. und übergab diese Forderung an ein Inkassobüro. Aufgrund des geringen Einkommens konnten sie die Raten nur wenige Monate bezahlen.

Gemeinsam mit dem Schuldnerberater der SCHULDNERHILFE OÖ wurde ein Schreiben an das Inkassobüro verschickt. Frau D. bot in Form eines außergerichtlichen Vergleichs eine Rückzahlung entsprechend ihres Einkommens an. Die Antwort des Inkassobüros war äußerst positiv: Die Forderung wurde vom Krankenhaus nochmals überprüft und eine nachträgliche Versicherung war möglich. Die offenen Kosten hat also schlussendlich doch die Versicherung übernommen und Frau D. war schuldenfrei.

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