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Einkommensveränderungen im Abschöpfungsverfahren

Herr A. befindet sich als Ergebnis des Schuldenregulierungsverfahrens (Privatkonkurs) im Abschöpfungsverfahren. Als seine Frau einen Herzinfarkt erlitt und er keinen Pflegeurlaub mehr bekam, musst er sein Dienstverhältnis kündigen. Nur so konnte er sich um seine Frau und die gemeinsame 4-jährige Tochter kümmern.

In Folge der Selbst-Kündigung wurde ihm einige Wochen kein Arbeitslosengeld ausbezahlt. Da auch das Krankengeld seiner Frau verspätet gezahlt wurde, kam Herr A. in Zahlungsverzug bei den Wohnungskosten. Auch der positive Verlauf seines Abschöpfungsverfahrens war in Gefahr.

Die Beraterin der SCHULDNERHILFE OÖ unterstützte ihn bei der Meldung der Einkommensveränderungen an das Gericht und an den Treuhänder im Rahmen der Obliegenheiten im Abschöpfungsverfahren. Durch Kontaktaufnahme mit anderen sozialen Einrichtungen ist es außerdem gelungen, seine Fixkosten zu decken. Zudem wurden nicht zwingend notwendige Verträge gekündigt und so das ohnehin knappe Haushaltsbudget entlastet.

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