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Einbehalt von Kindesunterhalt wegen Aufrechnung

Frau S. ist alleinerziehende Mutter von 4 Kindern. Aufgrund der Trennung wurde die finanzielle Situation für sie eng und es entstand ein Kontoüberzug von € 1.500. Sie vereinbarte mit der Bank monatliche Raten zu je € 50.

Der Kindesvater überwies die Unterhaltszahlungen auf das Konto von Frau S. Die Bank behielt den gesamten Unterhalt zur Verringerung des Kontoüberzugs ein. Frau S. benötigte den Unterhalt aber für die dringenden Bedürfnisse ihrer Kinder und so wandte sie sich an die SCHULNDERHILFE OÖ. Ihr Schuldnerberater nahm Kontakt mit der Bank auf und verwies darauf, dass es sich beim Unterhalt um Geld der Kinder handelt. Die Bank hat daraufhin den gesamten Betrag freigegeben und Frau S. kann auf den Unterhalt zugreifen und auch die vereinbarten Ratenzahlungen für das Kontominus leisten

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