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Privatkonkurs-Reform im Ministerrat beschlossen

Die Novelle des Privatkonkurses wurde am 28.3.2017 im Ministerrat beschlossen und geht nun an den Justizausschuss. Die Reform soll am 1. Juli in Kraft treten und bringt wesentliche Neuerungen: Es gibt keine Mindestquote mehr für die Schuldenregelung und die Verfahrensdauer wird (in der kürzesten Variante) auf drei Jahre verkürzt.

Das ist ein wichtige Verbesserung im Privatkonkurs, der nun tatsächlich allen zahlungsunfähigen Menschen eine zweite Chance gibt. Auch Arbeitgeber, Gläubiger und die Volkswirtschaft profitieren davon, wenn Menschen möglichst rasch wieder auf die Beine kommen und als KonsumentInnen aktiv am Leben teilnehmen können.

Eine Zusammenfassung der wichtisten Neuerungen mit Stand 30.3.2017 finden Sie zusammengefasst im Infoblatt Eckpunkte Privatkonkursreform (Größe: 0.93 MB; Downloads bisher: 2305; Letzter Download am: 22.04.2024).

 

Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Regelungen

Privatkonkurs alt

Privatkonkurs Neu ab 2017