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Privatkonkurs-Reform kommt mit Änderungen

Buchstäblich in letzter Minute haben sich die Verhandlungsteams der Regierung vor dem Justizausschuss am 21. Juni auf die Reform im Privatinsolvenzrecht geeinigt. Es gab noch Änderungen zum Ministerratsentwurf: Die Verfahrensdauer im Abschöpfungsverfahren (derzeit sieben Jahre) wird nicht auf drei, sondern auf fünf Jahre verkürzt. Geblieben ist die Abschaffung der Mindestquote von derzeit zehn Prozent.

Eines der zuletzt dazu verhandelten Details: SchuldnerInnen ohne pfändbares Einkommen müssen mindestens einmal jährlich dem Gericht Auskunft über die Bemühungen um eine Erwerbstätigkeit geben.

Der neue Privatkonkurs wird vor allem Erleichterungen für zahlungsunfähige Menschen mit sehr geringen Einkommen oder besonders hohen Schulden bringen.

Ende Juni wird das Gesetz im Parlament beschlossen, Mitte Juli passiert es den Bundesrat und tritt am 1. November 2017 in Kraft.

Betroffene sollten aber nicht bis November warten, sondern sich umgehend bei der SCHULDNERHILFE OÖ oder einer anderen staatlich anerkannten Schuldnerberatung melden. Bis zum Inkrafttreten gelten besondere Übergangsregelungen.

Gegenüberstellung der bisherigen und zukünftigen Regelungen

Privatkonkurs alt

Privatkonkurs Neu ab 2017