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Funktionsweise

Im ersten Schritt werden bei einer Partnerbank zwei Konten auf den Namen der Kundin bzw. des Kunden eröffnet: ein Eingangskonto (im Bild blau) und ein Auszahlungskonto (im Bild grün).

Schaubild Betreutes Konto

 

Eingangskonto und Auszahlungskonto

Beim Eingangskonto ist die SCHULDNERHILFE OÖ zeichnungsberechtigt. Über das Auszahlungskonto verfügt nur die Kundin bzw. der Kunde.
Alle Zahlungseingänge (Lohn, Gehalt, Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Sozialhilfe, Familienbeihilfe, etc.) kommen auf das Eingangskonto. Von diesem Eingangskonto weist die SCHULDNERHILFE OÖ die wichtigen Zahlungen (z.B. für Miete, Energie, Alimente, etc.) an. Der Restbetrag, über den die Kundin bzw. der Kunde frei und alleine verfügen kann, geht an das Auszahlungskonto. Über alle Buchungen (Eingänge, Ausgänge, etc.) werden die KundInnen per SMS informiert.

Informationsbevollmächtigte Person

Neben der Kundin/dem Kunden und der SCHULDNERHILFE OÖ ist außerdem eine „informationsbevollmächtigte Person" beteiligt. Diese Person kommt aus dem persönlichen Umfeld der Kundin/des Kunden (z.B. betreuende Einrichtung, Familienangehörige, etc.) und wird bei Zahlungsschwierigkeiten verständigt. Sie soll helfen rasch die notwendigen Maßnahmen zu treffen.

Warnmeldungen per SMS

In folgenden Situationen werden Warnmeldungen an die Kundin/den Kunden UND die informationsbevollmächtigte Person per Mail und/oder SMS geschickt:

  • wenn geplante Einnahmen (z.B. Sozialhilfe) nicht einlangen.
  • wenn geplante Zahlungen (z.B. Miete) mangels Deckung nicht getätigt werden können
  • wenn wichtige Änderungen am Haushaltsplan durch den Kunden/die Kundin vorgenommen werden